Eine Patientin mit Interesse an einer therapeutisch indizierten Brustvergrößerung möchte wissen:
Meine GKK-Betreuerin hat gesagt, die Gebietskrankenkasse würde bei ihren Vertragsärzten für Brustvergrößerungen mehr bezahlen als bei Wahlärzten, wissen Sie Näheres?
Wenn man einen therapeutisch indizierten ästhetischen Eingriff (z.B. Brustrekonstruktion nach Tumorentfernung der Brust, Korrektur von Fehlformen der Brust wie Brustasymmetrie, welche die Patientin stark psychisch belasten) bei einem Privatarzt (Wahlarzt) machen lässt, refundiert die GKK 80 Prozent des Honorars, das sie einem ihrer Vertragsärzte zahlen würde. Voraussetzung für die Refundierung ist aber die durch die GKK zugesagte Kostenübernahme. Reine „Schönheitsoperationen“ ohne therapeutische Indikation werden von der GKK nicht bezahlt.
Ihr DDr. Heinrich